Diese Frage gehört zu den wohl meist diskutierten Fragen in der Pflege. Grundsätzlich kommt es da auf die gesetzlichen Regelungen im Tarifvertrag an. So kann es sein, dass du zwölf Tage durchgehend arbeiten musst und dann zwei/ drei Tage freihast. Schließlich hast auch du das Recht auf Erholung, um so deiner Arbeit gewissenhaft nachgehen zu können.