Fortbildung Beauftragte für das Hinweisgebersystem nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Beauftragte Personen für das Whistleblower-Meldesystem betreuen die von dem Betrieb errichtete Meldestelle in Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen und stehen im Austausch mit den Hinweisgebern. Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad e. V.) bietet zu diesem Thema eine Fortbildung an, die sich an alle zuständigen Mitarbeitenden, die als Beauftragte für die interne Meldestelle eingesetzt werden, richtet. Diese Fortbildung vermittelt Kenntnisse über die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) und deren Umsetzung in der eigenen Organisation unter Berücksichtigung des Datenschutzes. Hier erfahren Sie mehr zu der Fortbildung!

Über den bad e. V.

Der bad e. V. ist in allen 16 Bundesländern vertreten und besteht überwiegend aus Juristinnen und Juristen, die das Interesse der Mitglieder schützen und vertreten. Das übergeordnete Ziel ist, ein nachhaltig zukunftssicheres und menschenwürdiges Umfeld für die Pflege in Deutschland zu erreichen. Zu diesem Zweck bietet der bad e. V. diverse Fort- und Weiterbildung für interessierte Pflegekräfte an.

Fortbildung Beauftragte für das Hinweisgebersystem nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Unternehmen und Einrichtungen, die verpflichtet sind, ein Meldesystem einzurichten, müssen nach § 15 Abs. 2 HinSchG die mit der Meldungsbearbeitung betrauten Personen regelmäßig schulen.

Die Fortbildung entspricht den Anforderungen an die Schulung der Empfänger von Hinweisen gemäß § 15 Abs. 2 HinSchG. Sie richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die für die Betreuung interner Meldestellen zuständig sind und sich weiterbilden wollen. Die zweitägige Fortbildung findet am 26.03. und 02.04.2024 jeweils von 12:00 bis 17:00 Uhr statt. Dabei handelt es sich um eine Veranstaltung als „Präsenz im digitalen Raum“, sodass eine technische Infrastruktur erforderlich ist.

Kursinhalt der Fortbildung

  • Grundlagen des Hinweisgeberschutzgesetzes
  • Aufbau und Organisation interner Meldestellen
  • Umsetzung des Vertraulichkeitsgebots
  • Fallbearbeitung in Theorie und Praxis
  • Kommunikation und Sensibilisierung
  • Fallbeispiele und Best Practices zum digitalen Hinweisgebersystem

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