Pflegegrad

Der Pflegegrad ist ein Begriff aus dem deutschen Pflegesystem und beschreibt die Einstufung von pflegebedürftigen Menschen in verschiedene Stufen der Pflegebedürftigkeit.

Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) aufgrund eines Begutachtungsverfahrens. Dabei werden körperliche, geistige und psychische Beeinträchtigungen des Pflegebedürftigen berücksichtigt, sowie sein Bedarf an Unterstützung bei Aktivitäten des täglichen Lebens (ADL) und bei der medizinischen Versorgung.

Es gibt fünf Pflegegrade, die von Pflegegrad 1 für geringe Beeinträchtigungen bis Pflegegrad 5 für schwerste Beeinträchtigungen und eine 24-Stunden-Pflege zu Hause oder im Pflegeheim reichen.

Der Pflegegrad ist entscheidend für die Höhe der Leistungen aus der Pflegeversicherung, wie zum Beispiel Pflegegeld, Sachleistungen oder die Finanzierung einer vollstationären Pflege.

Quelle; ChatGPT, Redaktion

 

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