Die Pflege ist ein dynamisches Berufsfeld, das ständig neue Herausforderungen bereithält. Als Pflegefachkraft ist es wichtig, sich kontinuierlich weiterzubilden, um flexibel sein zu können.
Im Bereich der Fort- und Weiterbildung in der Pflege gibt es viele Möglichkeiten, um sich beruflich weiterzuentwickeln und zu qualifizieren. Angefangen von staatlich anerkannten Lehrgängen hin zu spezialisierten Weiterbildungen für Fachkräfte im Gesundheits- und Sozialwesen haben Pflegekräfte eine weite Auswahl. Weiterbildungen ermöglichen es Fachkräften, sich in Richtung Pflegemanagement, Qualitätsmanagement oder Ähnliches zu spezialisieren.
Arten der Weiterbildung in der Pflege
Neben den akademischen Weiterbildungsmöglichkeiten, die aus vielen Gründen oft ein Hindernis darstellen – sei es nun finanzieller, zeitlicher oder privater Natur – gibt es staatlich anerkannte Programme, die es Fachkräften im Gesundheits- und Sozialwesen ermöglichen, sich im pflegerischen Bereich weiterzubilden.
Die Fortbildung und Weiterbildung im Bereich Pflege sind besonders wichtig, um sich zu qualifizieren und neue Fähigkeiten zu erlernen. Pflegefachkräfte haben bereits Erfahrung in der Pflege und können durch Weiterbildung in der Altenpflege, Palliativpflege oder Qualitätsmanagement ihre Kenntnisse vertiefen und ihre Möglichkeiten ausweiten.
Im Gesundheitswesen und Sozialwesen gibt es ein breites Angebot an Weiterbildungen, die es Pflegefachkräften ermöglichen, sich weiterzuentwickeln. Zwei attraktive Möglichkeiten sind zum einen die Pflege-Weiterbildungen PDL (Pflegedienstleitung) und die Behandlungspflege.
PDL (Pflegedienstleitung)
Die Pflegedienstleitung (PDL) ist eine Funktionsbezeichnung für die verantwortliche Pflegefachkraft, die Führungsaufgaben für das gesamte angestellte Pflegepersonal wahrnimmt. Häufig regelt die PDL die Personalplanung und -steuerung des Pflegebereichs. Folgende Kompetenzen erlernt eine PDL, um erfolgreich das Bindeglied zwischen Pflege, Medizin und Verwaltung zu sein:
- fachliche Kompetenz
- betriebswirtschaftliche Kompetenz
- soziale Kompetenz
- methodische Kompetenz
Die praxisorientierte Weiterbildung ist darauf ausgerichtet, Ihnen praxisnahe und direkt anwendbare Lösungen an die Hand zu geben. Die Weiterbildung orientiert sich neben den gesetzlichen Vorgaben gem. § 71 SGB XI an den Maßstäben und Grundsätzen nach § 113 SGB XI und wird von allen Kranken- und Pflegekassen anerkannt.
Das sind die Voraussetzungen zur Anerkennung als Verantwortliche Pflegefachkraft nach 71, Abs. 3, SGB XI
- Erfolgreich absolvierte Weiterbildung für leitende Funktionen mit einer Mindeststundenzahl von 460 Stunden
- Abschluss einer dreijährigen Pflegeausbildung
- Praktische Berufserfahrung in dem erlernten Beruf von mindestens zwei Jahren innerhalb der letzten acht Jahre
Weiterführende Informationen zur Weiterbildung zur Pflegedienstleitung finden Sie hier.
Behandlungspflege LG1 / LG2
Diese Weiterbildung bietet eine Weiterqualifikation in der Behandlungspflege in den Leistungsstufen LG 1 und LG 2. Im Rahmen des Lehrgangs haben Sie die Möglichkeit, die eigenen Fähigkeiten in Bezug auf die Behandlungspflege weiterzuentwickeln und anschließend im Pflegealltag auch in der Behandlungspflege anerkannt tätig zu werden.
Formale Voraussetzungen
Wer sich in Behandlungspflege fortbilden möchte, muss über erste pflegerische Erfahrungen verfügen und bereits in der Pflege Erfahrungen gesammelt haben.
Dauer und Verlauf
Die Weiterbildung in Behandlungspflege umfasst mindestens 160 Unterrichtsstunden. Im Anschluss an die theoretische Weiterbildung wird noch ein Praktikum absolviert, dessen Umfang von Anbieter zu Anbieter variiert. Die Weiterbildung endet mit einer Abschlussprüfung, die sich aus einem schriftlichen, mündlichen und fachpraktischen Teil zusammensetzt.
Der Kernunterschied zwischen den beiden Kategorien LG 1 und LG 2 liegt in der Art und Komplexität der behandlungspflegerischen Maßnahmen, die durchgeführt werden dürfen. LG 1 umfasst grundlegende behandlungspflegerische Maßnahmen, LG2 erfordert ein höheres Maß an Fachkenntnis und spezialisierte Fähigkeiten seitens der Pflegekräfte.
Behandlungsstufe LG 1
- Blutdruckmessung
- Blutzuckermessung
- Inhalation
- Injektion s.c.
- Richten von Injektionen (auch Insulingabe)
- Auflegen von Kälteträgern
- Richten von ärztlich verordneten Medikamenten
- Medikamentengabe
- Augentropfen
- Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
Behandlungsstufe LG 2
- Versorgung bis zu zwei Dekubiti Grad 2
- Verabreichung Klistiere / Klysma
- Flüssigkeitsbilanzierung
- Suprapubische Katheter (SPK)-Versorgung
- Medizinische Einreibung
- Dermatologische Bäder
- Versorgung perkutaner endoskopischer Gastrostomie (PEG)
Wo Sie Angebote zur Fort- und Weiterbildung finden
Egal, ob im ambulanten oder stationären Pflegebereich oder welche Pflegeberufe genau ausgeübt werden: in der Pflege gibt es eine Vielzahl an Optionen zur Fortbildung.
Über bad e. V. können Sie sich zur Pflegedienstleitung weiterbilden oder die Qualifizierung zur Pflegeberatung erlangen. Die Teilnahme ist vor allem für berufstätige Pflegekräfte günstig, da der Unterricht in der Regel im Nachmittagsbereich startet. Durch Online-Seminare kann die Teilnahme darüber hinaus flexibel abgelegt werden. Hier kommen Sie zum Fort- und Weiterbildungsangebot des bad e. V.
Die Entscheidung, sich weiterzuqualifizieren, ist weit mehr als eine berufliche Weiterbildung. Es ist eine Investition in Ihre persönliche und professionelle Zukunft, die neue Türen öffnen kann.