Qualifizierung zur Erbringung von Behandlungspflege LG1/LG2 in NRW

Der bad e. V. bietet Fort- und Weiterbildungen für interessierte Pflegekräfte an. Beim bad e. V. handelt es sich um den Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen, der in allen 16 Bundesländern vertreten ist. Der Arbeitgeberverband für die private Pflegebranche besteht überwiegend aus Juristinnen und Juristen, die das Interesse der Mitglieder schützen und vertreten. Das übergeordnete Ziel ist, ein nachhaltig zukunftssicheres und menschenwürdiges Umfeld für die Pflege in Deutschland zu erreichen.

Der bad e. V. bietet vom 09.04.2024 bis zum 12.09.2024 die Qualifizierung zur Erbringung von Behandlungspflege LG1/LG2 in NRW an. Hier erfahren Sie mehr über die Fortbildung!

Berufsbegleitende Fortbildung inklusive eines Erste-Hilfe-Kurses

Nach den Bestimmungen der Rahmenverträge für die Häusliche Krankenpflege in NRW dürfen Altenpflegehelfer und sonstige geeignete Personen bestimmte pflegerische Behandlungsmaßnahmen der Leistungsgruppen 1 und 2 erbringen, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Eine dieser Voraussetzungen ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme, die insgesamt 160 Stunden theoretischen Unterricht sowie 26 Stunden Vor- und Nachbereitung durch die Teilnehmenden umfasst. Diese Fortbildung vermittelt alle erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten, die zur Erbringung der behandlungspflegerischen Tätigkeiten der Leistungsgruppen 1 und 2 notwendig sind, gemäß den Vorschriften des VAG-Rahmenvertrags nach §§ 132, 132 a Abs. 2 SGB V in NRW.

Der Lehrplan

  • Inhalationen
  • Klistiere und Klysma
  • Flüssigkeitsbilanzierung
  • Medikamentengabe
  • Versorgung eines suprapubischen Dauerkatheters und Umgang mit PEG
  • Blutdruckmessung
  • Injektionen, s.c. / Richten von Injektionen
  • Durchführung dermatologischer Bäder und Medizinische Einreibungen
  • Ernährung im Alter und Blutzuckermessung
  • Versorgung von Dekubiti bis Grad II
  • Hygiene
  • Umgang mit Kompressionsstrümpfen
  • Verabreichen von Augentropfen und -salben
  • Notfallsituationen
  • Haftungsrecht

Weitere Voraussetzungen für die Leistungserbringung

  • Sonstige geeignete Personen müssen eine einjährige Berufserfahrung in Vollzeit in der Pflege und ein dreimonatiges Praktikum in einer ambulanten Pflegeeinrichtung nach Abschluss der Fortbildung nachweisen.
  • Altenpflegehelfer müssen nach der Fortbildung ein dreimonatiges Praktikum in einer ambulanten Pflegeeinrichtung absolvieren.

Weitere Informationen zur Qualifizierung

Die Qualifizierung findet als „Präsenz im digitalen Raum“ statt, daher sind ein Computer mit stabiler Internetverbindung sowie ein Headset oder Kopfhörer mit Mikrofon und eine funktionierende Kamera erforderlich. Die Abschlussprüfung setzt sich aus einer schriftlichen und praktischen Prüfung zusammen und findet in Präsenz statt. Melden Sie sich jetzt an!

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